Gesetze und Berufsgenossenschaftliche Regeln fordern an vielen Stellen vom Unternehmer, seine Mitarbeiter regelmäßig in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeit zu
unterweisen. Das trifft auch für Führungskräfte zu, denn auch sie sind Mitarbeiter des Unternehmens. Arbeitgeber sind grundsätzlich durch § 12 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet,
dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter durch die Arbeit keinen gesundheitlichen Schaden nehmen können. Das bezieht auch Führungskräfte mit ein.
Die grundsätzliche Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt zwar beim Unternehmer, aber in der Regel wird die Verantwortung für die Erledigung auf Führungskräfte
übertragen. Denn in Ihrer Stellung als Vorgesetzter dürfen und sollen Sie den Mitarbeitern Weisungen erteilen.
Als Unterweisende müssen Ihre Führungskräfte aber eben auch über die erforderliche Sach- und Fachkenntnis im Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügen. Die Konsequenz für die oberste
Leitung ist klar: Er muss für seine Führungskräfte eine eigene Unterweisung organisieren.
Die Unterweisung ist die tätigkeits- und handlungsbezogene Vermittlung von Wissen über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten sowie
Schutzmaßnahmen. Führungskräfte müssen ihrerseits in die Lage versetzt werden, dieses Wissen zu erlangen und weiterzugeben.
Unterweisungen der Führungskräfte müssen diejenigen durchführen, die über das notwendige Fachwissen verfügen. Das können der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
aber auch unsere Fachkräfte für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sein.
Veranstaltungsdauer:
1 Tag
Schulungsort:
vor Ort
Teilnehmerzahl:
Max. 12 Personen
Führungskräfte Weiterbildung anfragen
Hinweis: Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mitgeschult werden.
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