Gesetze und Berufsgenossenschaftliche Regeln fordern an vielen Stellen vom Unternehmer,
seine Mitarbeiter regelmäßig in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz während der
Arbeit zu unterweisen. Das trifft auch für Führungskräfte zu, denn auch sie sind Mitarbeiter des
Unternehmens. Arbeitgeber sind grundsätzlich durch § 12 des Arbeitsschutzgesetzes dazu
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter durch die Arbeit keinen gesundheitlichen
Schaden nehmen können. Das bezieht auch Führungskräfte mit ein.
Die grundsätzliche Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt zwar beim
Unternehmer, aber in der Regel wird die Verantwortung für die Erledigung auf Führungskräfte
übertragen. Denn in Ihrer Stellung als Vorgesetzter dürfen und sollen Sie den Mitarbeitern
Weisungen erteilen.
Als Unterweisende müssen Ihre Führungskräfte aber eben auch über die erforderliche Sachund
Fachkenntnis im Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügen. Die Konsequenz für die oberste
Leitung ist klar: Er muss für seine Führungskräfte eine eigene Unterweisung organisieren.
Die Unterweisung ist die tätigkeits- und handlungsbezogene Vermittlung von Wissen über
mögliche Gefahren am Arbeitsplatz, sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten sowie
Schutzmaßnahmen. Führungskräfte müssen ihrerseits in die Lage versetzt werden, dieses
Wissen zu erlangen und weiterzugeben.
Unterweisungen der Führungskräfte müssen diejenigen durchführen, die über das notwendige
Fachwissen verfügen. Das können der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
aber auch unsere Fachkräfte für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sein.
HINWEIS:
Es können kundenspezifische Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und
Betriebsanweisungen mitgeschult werden.