Gesetze und berufsgenossenschaftliche Regeln fordern an vielen Stellen vom Unternehmer seine Mitarbeiter regelmäßig in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz während der Arbeit zu unterweisen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich und unterstützen Sie bei Ihnen vor Ort oder im Trainings-Center in Potsdam unter anderem zu folgenden Themen:
Nicht jedes Unternehmen hat die Zeit seine Mitarbeiter zu externen Schulungscentren fahren zu lassen. Das verstehen wir und bieten daher unser mobiles Trainingscenter an. Wir bringen unser Fachpersonal und den Trainingsparkour zu Ihnen ins Unternehmen und unterweisen Ihre Mitarbeiter in den notwendigen Fachkenntnissen. Das Einzige, was wir brauchen, sind die entsprechenden Unterrichtsräume mit ausreichend Platz. Sie sind interessiert? Dann erfahren Sie hier mehr.
Um Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu vermeiden, ist es notwendig über mögliche Gefährdungen umfassend zu informieren. Neben Absturzgefahren, Gefahren durch gefährliche Atmosphären, baulichen Mängeln sowie falscher Bedienung und Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, geht oft auch ein hohes Risiko von fehlender Kenntnis über richtiges Verhalten und Durchführen bei Rettungsmaßnahmen aus.
Der beste Schutz für die Mitarbeiter wird erreicht, wenn alle Gefahrenquellen vermieden oder beseitigt werden. Da dies im Arbeitsalltag nicht möglich ist, besteht dauerhaft ein Restrisiko. Die möglichen Gefahren müssen durch den Unternehmer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und in der Betriebsanweisung aufgezeigt werden. Die hier beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen und das richtige sicherheitsgerechte und gesundheitsbewusste Verhalten und Handeln bei Unfällen muss in praxisnahen und wirksamen Unterweisungen gelehrt, geübt und gefestigt werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich, mit dem Ziel, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes von allen Mitarbeitern verstanden, akzeptiert und durchgeführt werden.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei allen Mitteln der Prävention, wie der Erhebung von Gefährdungsbeurteilungen, der Erstellung von Betriebsanweisungen und der Durchführung von Schulungen zu Themen wie z. B. „Unterwiesene Person tragbarer Gaswarngeräte“, „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz“, „filtrierender und isolierender Atemschutz“ bis hin zum Erlangen der Fachkunde zum Freimessen. Unsere Seminare und Unterweisungen umfassen neben der Vermittlung von Fachwissen, den Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch die Aspekte der Motivation und Akzeptanz zum richtigen, sicheren und gesunden Arbeiten. Um Ihre Schulungen in Theorie und Praxis so optimal wie möglich zu gestalten, binden wir gerne Ihre Gefährdungsbeurteilungen, Erlaubnisscheine und Betriebsanweisungen mit ein.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über Gasmessgeräte mit dem Ziel, die nach DGUV-I 213-056 und DGUV-I 213-057 (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Sichtkontrollen und
Anzeigetests durchzuführen. Er lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anzuwenden, um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim Absteigen und Arbeiten in
engen Räumen und Behältern zu beherrschen. Weiterhin werden die notwendigen Kenntnisse der Sachkunde für Freimessungen nach DGUV-R 113-004 und 103-004 im Rahmen der
Betriebsanweisung vermittelt.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlagen der Gasmesstechnik sowie Kenntnisse über den Aufbau der Gassmessgeräte mit dem Ziel, die nach DGUV-I 213-056 und
32-057 (T 021 und T 023) vorgeschriebene Sichtkontrollen und Anzeigetests durchzuführen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse für Freimessungen nach
DGUV 103-004 im Rahmen der Betriebsanweisung.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer soll die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anwenden können. Weiterhin soll er die Gefahren und alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen
beim Absteigen und Arbeiten in engen Räumen und Behältern beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse für Freimessen nach DGUV-R 113-004 und
103-004 im Rahmen der Betriebsanweisung.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlage der Gasmesstechnik, sowie Kenntnisse über den Aufbauer der Gasmessgeräte mit dem Ziel, die nach DGUV-I 213-056
und 213-057 (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Sichtkontrollen und Anzeigetest durchzuführen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse für Freimessungen
nach DGUV 103-004 im Rahmen der Betriebsanweisung.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlage der Gasmesstechnik, sowie Kenntnisse über den Aufbauer der Gasmessgeräte mit dem Ziel, die nach DGUV-I 213-056
und 213-057 (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Sichtkontrollen und Anzeigetest durchzuführen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse für Freimessungen
nach DGUV 103-004 im Rahmen der Betriebsanweisung.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte, die Wirkungsweise sowie das ordnungsgemäße Anlegen und wird gemäß DGUV-R 223-190 in die Pflege
der Geräte eingewiesen.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte, die Wirkungsweise, dass ordnungsgemäße Anlegen, Benutzen, Vor- und Nachhalten gemäß DGUV-R
112-190. Weiterhin erwirbt der Schulungsteilnehmer spezielle Kenntnisse über Gasmessgeräte mit dem Ziel die nach DGUV-I 2013-056 und DGUV-I 213-057 (T 021 und T 023)
vorgeschriebenen Sichtkontrollen und Anzeigetests durchzuführen. Er lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anwenden, um die nötigen
Sicherheitsmaßnahmen beim Absteigen und Arbeiten in Schächten, engen Räumen und Behältern zu beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwenidgen Kenntnisse der
Sachkunde für Freimessungen nach DGUV-R 113-004 und 103-004 gemäß Betriebsanweisung.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte, die Wirkungsweise, das ordnungsgemäße Anlegen, Benutzen, Vor- und Nachhalten gemäß DGUV-R
112-190. Der Schulungsteilnehmer lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anwenden, um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim Absteigen und Arbeiten in
Schächten, engen Räumen und Behältern zu beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse der Sachkunde für Freimessungen nach DGUV-R 113-004 und
103-004 gemäß Betriebsanweisung.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlagen der Gasmesstechnik sowie Kenntnisse über den Aufbau der Gasmessgeräte mit dem Ziel die nach DGUV-I 213-056 und
DGUV-I 213-057 (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Funktionskontrollen durchzuführen.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über die Grundlagen der Gasmesstechnik sowie Kenntnisse über den Aufbau der Gasmessgeräte mit dem Ziel die nach DGUV-I 213-056 und
DGUV-I 213-057 (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Funktionskontrollen und Systemkontrollen durchzuführen.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über Atemschutzgeräte gemäß DGUV-R 112- 190. Er lernt den Aufbau, die Wirkungsweise und das Anlegen kennen und wird in die Pflege
der Geräte eingewiesen. Um im Arbeits- oder Ernstfall den sicheren Umgang mit den vorgesehenen Atemschutzgeräten und die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zu beherrschen.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte (Selbstretter, Flucht- und Filtergeräte) die Wirkungsweise, das ordnungsgemäße Anlegen,
Benutzen, Vor- und Nachhalten gemäß DGUV-R 112-190. Er lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kennen und anwenden, um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen beim
Absteigen und Arbeiten in Schächten, engen Räumen und Behältern zu beherrschen. Ein Erweiterungsmodul vermittelt die notwendigen Kenntnisse der Sachkunde für Freimessungen
gemäß Betriebsanweisung und DGUV-R 103-004.
Schulungziel:
Der Schulungsteilnehmer erwirbt Kenntnisse über Gasmessgeräte mit dem Ziel die nach DGUV-I 213-056/ -057 (T 021 und T 023) vorgeschriebenen Sichtkontrollen und Anzeigetests
durchzuführen. Weiterhin erwirbt er Kenntnisse über den Aufbau der Atemschutzgeräte, die Wirkungsweise und das Anlegen und wird in die Pflege der Geräte eingewiesen, gemäß
DGUV-R 112-190. Er lernt die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV-R 112-198 kennen und anwenden um die nötigen Sicherheitsmaßnahmen im Arbeits- oder Ernstfall
beim Einsteigen in Abwassertechnische Anlagen, enge Räume und Behälter zu beherrschen.
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